Erhebung von Grundbuchdaten
Das Bundesamt für Statistik (BFS) erhebt jährlich Daten aus kantonalen Grundbücher um Statistiken über die Gebäudeeigentümer zu erstellen (Anhang an die Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes Nr. 100).
Dazu sind diese mit dem Eidg. Gebäude- und Wohnungsregister (GWR) gekoppelt. Es wird den bestehenden registrierten Gebäuden ein Eigentümertyp zugewiesen, der sich auf die darin enthaltene Empfehlung der Immobilie bezieht.
Der Prozess baut auf der bestehenden Langzeitarchivierungslösung des Bundes auf. Das System wurde um zusätzliche Funktionen erweitert, welche die Übermittlung von Daten für die Statistik nach demselben Prinzip und basierend auf demselben Datensatz ermöglichen. Es ist wichtig zu beachten, dass dieser Vorgang "Datenlieferung für Statistiken" völlig unabhängig von der Langzeitarchivierung ist und autonom betrieben werden kann. Das gleiche Sicherheits- und Datenschutzniveau wird angewendet. Es ist wichtig zu erwähnen, dass nur die relevanten Informationen für die Statistik aus der globalen Datei (GBDBS) extrahiert und an das BFS übertragen werden. Schliesslich braucht es keine Anpassung an das Grundbuchverwaltungssystem, weshalb für die Einführung dieses neuen Geschäftsmodells keine Investitionen der Partner erforderlich sind.
Die Veröffentlichung von Statistiken über Eigentümer der Wohngebäude auf der Website des BFS: Link